Rechtsprechung
   VG Cottbus, 07.08.2003 - 5 K 1533/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,63068
VG Cottbus, 07.08.2003 - 5 K 1533/02 (https://dejure.org/2003,63068)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.08.2003 - 5 K 1533/02 (https://dejure.org/2003,63068)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. August 2003 - 5 K 1533/02 (https://dejure.org/2003,63068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,63068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Die besagte Auffassung von der Unwirksamkeit der so - wie hier - ausgesprochenen Verbeamtung ist von den brandenburgischen Verwaltungsgerichten wie auch vom Senat erst sehr viel später nach Erlass der Teilzeitanordnungen vertreten worden (vgl. erstmals Senatsurteil vom 24. März 2006 - OVG 4 B 18.05 -, juris Rn. 22 ff., das sich auf ein Urteil des VG Cottbus vom 7. August 2003 - 5 K 1533/02 - bezieht und dessen Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt hat), war aber im Erlasszeitpunkt selbst keine ohne Weiteres auf der Hand liegende Erkenntnis, so dass zu dieser Zeit kein Anlass zu der geschilderten Befürchtung wie auch für vor diesem Hintergrund genährte Ängste um die eigene Lebenssituation etwa in finanzieller Hinsicht bestand.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05

    Einstellungsteilzeit

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 7. August 2003 (5 K 1533/02) zu ändern und.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12

    Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der

    Die besagte Auffassung von der Unwirksamkeit der so - wie hier - ausgesprochenen Verbeamtungen ist von den brandenburgischen Verwaltungsgerichten wie auch vom Senat erst sehr viel später nach Erlass der Teilzeitanordnungen vertreten worden (vgl. erstmals Senatsurteil vom 24. März 2006 - OVG 4 B 18.05 -, juris Rn. 22 ff., das sich auf ein Urteil des VG Cottbus vom 7. August 2003 - 5 K 1533/02 - bezieht und dessen Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt hat), war aber im Erlasszeitpunkt selbst keine ohne Weiteres naheliegende Erkenntnis, so dass zu dieser Zeit kein Anlass zu der geschilderten Befürchtung wie auch für vor diesem Hintergrund genährte Ängste um die eigene Lebenssituation etwa in finanzieller Hinsicht bestand.
  • VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Dies gilt auch mit Blick auf die in den Urkunden verwendete Formulierung "... unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bzw. Lebenszeit) in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der jeweiligen Arbeitszeit ...", die nicht zur Unwirksamkeit der Ernennungen geführt hat (Insoweit bei einem identischen Wortlaut der in den Ernennungsurkunden verwendeten Formulierung die Unwirksamkeit bejahend: VG Cottbus, Urteil vom 07. August 2003 - 5 K 1533/02 - VG Potsdam, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 2 K 3305/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht