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VG Cottbus, 07.08.2003 - 5 K 1533/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 07.08.2003 - 5 K 1533/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05
- BVerwG, 05.07.2006 - 2 C 12.06
- BVerwG, 15.04.2008 - 2 C 12.06
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14
Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige …
Die besagte Auffassung von der Unwirksamkeit der so - wie hier - ausgesprochenen Verbeamtung ist von den brandenburgischen Verwaltungsgerichten wie auch vom Senat erst sehr viel später nach Erlass der Teilzeitanordnungen vertreten worden (vgl. erstmals Senatsurteil vom 24. März 2006 - OVG 4 B 18.05 -, juris Rn. 22 ff., das sich auf ein Urteil des VG Cottbus vom 7. August 2003 - 5 K 1533/02 - bezieht und dessen Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt hat), war aber im Erlasszeitpunkt selbst keine ohne Weiteres auf der Hand liegende Erkenntnis, so dass zu dieser Zeit kein Anlass zu der geschilderten Befürchtung wie auch für vor diesem Hintergrund genährte Ängste um die eigene Lebenssituation etwa in finanzieller Hinsicht bestand. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05
Einstellungsteilzeit
das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 7. August 2003 (5 K 1533/02) zu ändern und. - OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12
Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der …
Die besagte Auffassung von der Unwirksamkeit der so - wie hier - ausgesprochenen Verbeamtungen ist von den brandenburgischen Verwaltungsgerichten wie auch vom Senat erst sehr viel später nach Erlass der Teilzeitanordnungen vertreten worden (vgl. erstmals Senatsurteil vom 24. März 2006 - OVG 4 B 18.05 -, juris Rn. 22 ff., das sich auf ein Urteil des VG Cottbus vom 7. August 2003 - 5 K 1533/02 - bezieht und dessen Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt hat), war aber im Erlasszeitpunkt selbst keine ohne Weiteres naheliegende Erkenntnis, so dass zu dieser Zeit kein Anlass zu der geschilderten Befürchtung wie auch für vor diesem Hintergrund genährte Ängste um die eigene Lebenssituation etwa in finanzieller Hinsicht bestand. - VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99 Dies gilt auch mit Blick auf die in den Urkunden verwendete Formulierung "... unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bzw. Lebenszeit) in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der jeweiligen Arbeitszeit ...", die nicht zur Unwirksamkeit der Ernennungen geführt hat (Insoweit bei einem identischen Wortlaut der in den Ernennungsurkunden verwendeten Formulierung die Unwirksamkeit bejahend: VG Cottbus, Urteil vom 07. August 2003 - 5 K 1533/02 - VG Potsdam, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 2 K 3305/03 -).